Kampfrichter-Homepage des BSH
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Kampfrichter-Fortbildung 02.10.2010 |
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Montag, 28. Juni 2010 um 20:58 Uhr |
Aus technischen Gründen konnten zahlreiche Anmeldungen für die Fortbildung am 2.10.2010 in Nienburg nicht verarbeitet werden. Alle Vereine, die eine Anmeldung gesandt haben, werden gebeten, diese Anmeldung bis zum 2. August erneut an Heidrun Hamel zu senden (SC Lgh. / W 98 und SV Burgw. sind nicht betroffen!)
Für die
- Kampfrichter-Fortbildung WKR am 02.10.2010 in Nienburg
sind alle Plätze belegt. Es werden keine weiteren Meldungen angenommen. Weitere Fortbildungstermine können der Terminübersicht 2010 entnommen werden. (»» Lehrgänge) |
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Kampfrichter-Ausbildung WKR |
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Montag, 24. Mai 2010 um 18:25 Uhr |
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Für die
- Kampfrichter-Ausbildung WKR am 04./05.09.2010 in Obernkirchen
sind alle Plätze belegt. Es werden keine weiteren Meldungen angenommen. Weitere Ausbildungstermine können der Terminübersicht 2010 entnommen werden. (»» Lehrgänge) |
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Sprecher-Ausbildung am 28. August 2010 in Hannover |
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Sonntag, 24. Mai 2009 um 19:22 Uhr |
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Für die - Sprecher-Ausbildung am 28.08.2010 in Hannover
sind alle Plätze belegt. Die Teilnehmer und Vereine erhalten in Kürze weitere Infos zum Lehrgang. |
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Donnerstag, 29. April 2010 um 11:09 Uhr |
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Da uns in letzter Zeit einige Anfragen zum Tapen erreicht haben, möchten wir hierzu gerne an dieser Stelle einige Erläuterungen geben: Laut WB § 131 Der Wettkampf (Absatz 5) ist das Verwenden von Tapes unzulässig. Auszug aus der WB: Es ist keinem Schwimmer erlaubt, ein Hilfsmittel zu benutzen oder zu tragen, das ihm helfen kann, seine Geschwindigkeit, seinen Auftrieb oder seine Ausdauer zu erhöhen. Die Verwendung von Tapes ist nicht erlaubt, jedoch das Tragen von Schwimmbrillen und Nasenklemmen. Das bedeutet im Wettkampf, dass alle Aktiven, die Tapes tragen zu disqualifizieren sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind auch durch ärztliche Atteste oder Bescheinigungen nicht zulässig! Unter Tapen ist das Zusammentapen von zwei oder mehr Fingern oder Zehen zu verstehen. Ebenso unzulässig sind Nasentapes/-pflaster sowie die bunten "Kinesio"-Tapes. Weiterhin ist selbstverständlich das Tragen von Verbänden und Manschetten nicht erlaubt, da insbesondere hier davon auszugehen ist, dass die Sportgesundheit nicht vorliegt. Das Tragen eines normalen Pflasters an einem Finger oder einer Zehe ist dagegen zulässig und nicht zu ahnden. Für weitere Rückfragen stehen
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und
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natürlich gerne zur Verfügung. |
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Regelung zu Schwimmanzügen ab 01.01.2010 |
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Sonntag, 01. März 2009 um 15:15 Uhr |
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Mit Schreiben vom 15.02.2010 hat der DSV die ab 01.01.2010 gültige Regelung für die zulässigen Schwimmanzüge nochmals erneuert. Ergänzend zur bereits veröffentlichten Information zur Regelung der Schwimmbekleidung wurde im Absatz 2 aufgenommen, dass Reißverschlüsse und andere Befestigungssysteme nicht gestattet sind. Diese Ergänzung gilt ab sofort. Unter "anderen Befestigungssystemen" sind aber nicht die Bänder in Badehosen zu verstehen! Wir bitten um Beachtung und Einhaltung ab 01.01.2010.
Der jeweils aktuelle Liste der zulässigen Schwimmanzüge kann auf der Homepage der FINA unter www.fina.org eingesehen werden. |
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